Mit der Begründung von Ruhestörungen wollten Anwohner des Sportplatzes «Ländli» in Würenlos (AG) die Nutzungszeiten an Abenden und Wochenenden für den Sport stark einschränken.
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Gemeinde Würenlos gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Aargau gestützt. Die Bundesrichter haben entschieden, dass der Sportbetrieb an Werktagen von 8 bis 22 Uhr und am Sonntag während 4 Stunden zugelassen ist
Dieser Entscheid ist für den Schweizer Vereinssport wegweisend. Denn hätten die Anwohner Recht bekommen, wäre der willkürlichen Einschränkung des Betriebs auch auf vielen Zürcher Sportanlagen Tür und Tor geöffnet worden.