In Gebäuden der vom Sportamt der Stadt Zürich betriebenen Sportanlagen, also auch im Garderobengebäude der Sportanlage Witikon, gilt ab sofort eine Maskenpflicht für alle Personen ab 12 Jahren. Die Maskenpflicht gilt auch in Sitzungszimmern und im Materialraum. In den Garderoben und auf den Sportflächen können die Masken abgelegt werden.
