Änderung im Wettspielreglement

Der Art. 43 im Wettspielreglement (Spielberechtigung Amateure) war unklar formuliert. Er wurde durch den Verbandsrat kurzfristig geändert.

Der Artikel 43, Punkt 1, im Wettspielreglement des SFV lautet neu: "Amateurspieler sind spielberechtigt für alle Ligen und für alle Mannschaften, die der Verein, für den sie die Qualifikation haben, gemeldet hat. Frauen gelten als Amateure. In den letzten 3 Meisterschaftsspielen sowie in Entscheidungsspielen der AL-Spielklasse sind Amateurspieler (ohne Senioren / Veteranen) in unteren Mannschaften eines Vereins nur spielberechtigt, wenn sie in der Rückrunde der laufenden Saison nicht mehr als 4 Meisterschaftsspiele in einer oberen Mannschaft des gleichen Vereins ganz oder teilweise bestritten haben." Inkraftsetzung: sofort

Über den FC Witikon

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