Der Art. 43 im Wettspielreglement (Spielberechtigung Amateure) war unklar formuliert. Er wurde durch den Verbandsrat kurzfristig geändert.
Der Artikel 43, Punkt 1, im Wettspielreglement des SFV lautet neu: "Amateurspieler sind spielberechtigt für alle Ligen und für alle Mannschaften, die der Verein, für den sie die Qualifikation haben, gemeldet hat. Frauen gelten als Amateure. In den letzten 3 Meisterschaftsspielen sowie in Entscheidungsspielen der AL-Spielklasse sind Amateurspieler (ohne Senioren / Veteranen) in unteren Mannschaften eines Vereins nur spielberechtigt, wenn sie in der Rückrunde der laufenden Saison nicht mehr als 4 Meisterschaftsspiele in einer oberen Mannschaft des gleichen Vereins ganz oder teilweise bestritten haben." Inkraftsetzung: sofort